Die lange im Gesetz verankerte Einlagensicherung wird zum 1. Januar 2023 revidiert.
Die wichtigste Anpassung aus Sicht der Bankkundinnen und -kunden ist, dass Gemeinschaften (z.B. Ehegemeinschaften, einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften) neu separat betrachtet werden. Das heisst, es ist noch mehr Guthaben durch die Einlagensicherung gesichert. Alle Details zur Teilrevision des Bankengesetzes und den damit einhergehenden Anpassungen in der Einlagensicherung finden Sie unter diesem Link: Bezirks-Sparkasse Dielsdorf - AIA (sparkasse-dielsdorf.ch).
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