Einlagensicherung


 
Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt.
 
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung geschützt ?

Ja, die Bezirks-Sparkasse Dielsdorf Genossenschaft ist, wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen und ist somit Mitglied der esisuisse.

Die Kundeneinlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen der Bank sind bei deren Konkurs bis zu CHF 100'000.- pro Kunde gesichert. Hat ein Kunde mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal CHF 100'000.- gesichert.

Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.

Mehr Informationen zur Einlagensicherung finden Sie in unserem Flyer oder unter www.esisuisse.ch.


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