Das Freizügigkeitskonto dient zur sinnvollen Anlage Ihres Kapitals aus der beruflichen Vorsorge, wenn Sie dieses nicht direkt in eine neue Pensionskasse einbringen können.
Erwerbstätige, welche eine Vorsorgeeinrichtung verlassen und deren Freizügigkeitsleistungen nicht oder nicht vollumfänglich in eine Pensionskasse eingebracht werden müssen. Männer dürfen das 65. und Frauen das 64. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
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