Das Sparkonto für die Mietkaution
Da die Mietkaution als Sparkonto geführt wird, wird Ihr Guthaben gemäss den aktuellen Konditionen verzinst.
Die Bank darf den Kautionsbetrag nur mit der Zustimmung beider Parteien, auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Ihre
Mietkaution ist so sicher hinterlegt.
Zinssatz – 0.75%
Zinssatz gültig bis CHF 25’000,
darüber 0.50%
Gutschriftsanzeige bei Einzahlung, jährlicher Kontoauszug
Spesenfrei
Mieter und Vermieter gemeinsam können jederzeit frei über Ihr gesamtes Guthaben verfügen.
Der Vermieter sollte die Kontoeröffnung in die Wege leiten. Wird nichts unternommen, kann auch der Mieter bei der Bank ein Konto eröffnen. Die Unterschrift beider Parteien ist aber sowieso nötig.
Gemäss Mietvertrag auf den Namen des Mieters.
Wenn beide Parteien (Mieter und Vermieter) auf dem Kontosaldierungsauftrag unterzeichnen, gibt es keine Probleme.
Bei Unstimmigkeiten kann frühestens ein Jahr nach
Beendigung des Mietvertrages der Mieter die Freigabe der Sicherheit verlangen.
Die Kopie der unterschriebenen Vereinbarung sollte vom
Mieter und Vermieter gut aufbewahrt werden. Sämtliche
Bestimmungen sind darin detailliert festgehalten.
Montag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr
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